Der Antrag ist ein Anruf – und ein Datum, das Geld wert ist
Es gibt kein amtliches Formular, das Sie zuerst besorgen müssten. Ein formloser Anruf bei Ihrer Pflegekasse genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse, dieselbe Telefonnummer, dieselbe Adresse. Das Antragsformular kommt danach per Post.
Entscheidend ist der Tag, an dem Ihr Antrag eingeht. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Wer im März anruft und im Mai den Bescheid bekommt, erhält Pflegegeld rückwirkend ab März. Zwei Monate zu warten, weil man sich „erst noch informieren“ will, kostet bei Pflegegrad 3 gut 1.200 Euro.
- Antrag stellen dürfen Sie selbst, Bevollmächtigte, rechtliche Betreuer oder Angehörige mit Vollmacht
- Ein ärztliches Attest ist nicht nötig und wird auch nicht verlangt
- Schriftlich per E-Mail oder Einwurf-Einschreiben ist besser als telefonisch: Sie haben das Eingangsdatum schwarz auf weiß
- Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung, begutachtet wird durch MEDICPROOF