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Ratgeber · Stand 2026

Was steht mir bei welchem Pflegegrad zu?

Hier finden Sie alle Leistungen der Pflegekasse mit den aktuellen Beträgen, in verständlichem Deutsch und ohne Paragrafen-Kauderwelsch.

Zuletzt geprüft im August 2026

990 €höchstes Pflegegeld im Monat (PG 5)
131 €Entlastungsbetrag im Monat, ab PG 1
3.539 €Entlastungsbudget im Jahr, ab PG 2
  • 100% kostenfrei
  • Deutschlandweit per Video
  • Ohne Verpflichtung
PG-Check

Was steht mir konkret zu?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad – Sie sehen sofort, welche Leistungen Sie nutzen können und worauf es dabei ankommt.

12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 1: der unterschätzte Einstieg

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Es gibt zwar kein Pflegegeld, trotzdem kommen über 200 € an Leistungen im Monat zusammen – die viele gar nicht abrufen.

  • Entlastungsbetrag131 € im Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)42 € im Monat
  • Hausnotruf27 € im Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Maßnahme
  • Beratungsbesuch zu Hausefreiwillig, halbjährlich
  • Pflegekurse für Angehörigekostenfrei
  • Zuschuss im Pflegeheim131 € im Monat
  • Pflegegeld und Sachleistungenin PG 1 nicht vorgesehen

Mein Tipp: Pflegebox und Hausnotruf zusammen sind rund 69 € im Monat wert und kosten Sie nichts. Beides läuft über einen kurzen Antrag bei der Pflegekasse – nicht genutzte Monate verfallen allerdings.

Pflegebox und Hausnotruf führen zu unserem Partner (Werbung).

Welcher Pflegegrad in Ihrem Fall realistisch ist, klären wir am besten persönlich: Kostenfreie Videoberatung buchen

So sieht das in echt aus

Drei Rechenbeispiele aus der Praxis

Zahlen aus einer Tabelle sind das eine. Hier sehen Sie, was in typischen Situationen tatsächlich zusammenkommt – alle Beispiele sind frei erfunden, die Beträge sind echt.

Pflegegrad 1

Ehepaar, 81 und 78 – er hat Pflegegrad 1, sie hilft im Alltag

  • Entlastungsbetrag131 €
  • Pflegebox42 €
  • Hausnotruf27 €
200 €im Monat, ohne einen Cent Eigenanteil

Dazu einmalig bis zu 4.180 € für den barrierefreien Umbau der Dusche.

Pflegegrad 2

Frau K., 79, lebt allein und wird von der Nachbarin unterstützt

  • Pflegegeld347 €
  • Entlastungsbetrag131 €
  • Pflegebox42 €
  • Hausnotruf27 €
547 €im Monat

Zusätzlich stehen ihr 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Pflegegrad 3

Herr M., 84 – die Tochter pflegt, der Pflegedienst kommt zweimal die Woche

  • Pflegesachleistung, zur Hälfte genutzt748 €
  • Anteiliges Pflegegeld (50 %)300 €
  • Entlastungsbetrag131 €
  • Pflegebox42 €
1.221 €im Monat an Leistungen

Das ist die Kombinationsleistung: Pflegedienst und Pflegegeld schließen sich nicht aus.

Das hat sich zuletzt geändert

Die Pflegeversicherung wird laufend angepasst. Diese Punkte sind neu – und werden in vielen älteren Ratgebern im Netz noch falsch dargestellt.

Seit Januar 2026Beratungsbesuch nur noch halbjährlich

Auch bei Pflegegrad 4 und 5 genügt jetzt ein Termin pro Halbjahr statt bisher einer pro Quartal.

Seit April 2026Höherer Zuschuss zum Hausnotruf

Die Pflegekasse zahlt 27 € im Monat statt bisher 25,50 €.

Seit Juli 2025Ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

3.539 € im Jahr, frei zwischen beiden Leistungen aufteilbar. Verhinderungspflege ist auf acht Wochen verlängert, die frühere Wartezeit von sechs Monaten entfällt.

Seit Januar 2025Alle Leistungsbeträge um 4,5 Prozent gestiegen

Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag wurden angehoben – die Beträge auf dieser Seite sind die aktuellen.

Ihre Situation sieht anders aus? Am besten persönlich durchrechnen lassen: Kostenfreie Videoberatung buchen

Jede Leistung erklärt

Die Leistungen der Pflegekasse im Detail

Was steckt hinter den Begriffen, wer bekommt was, und worauf müssen Sie achten? Tippen Sie eine Leistung an, um die Details zu lesen.

Das Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es wird auf Ihr Konto überwiesen und Sie dürfen frei darüber verfügen – die Kasse verlangt keine Belege.

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Ab Pflegegrad 2 gehört dazu auch der verpflichtende Beratungsbesuch.

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden: Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Sachleistung und erhalten den Rest anteilig als Pflegegeld.

Unsicher, was davon in Ihrem Fall gilt? Am besten persönlich beraten lassen: Kostenfreie Videoberatung buchen

Häufige Fragen

Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden

Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 noch nicht, dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, die Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln für 42 € monatlich, einen Zuschuss zum Hausnotruf von 27 €, bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie kostenfreie Pflegekurse und Beratung. Zusammengerechnet sind das über 200 € im Monat, die viele gar nicht abrufen.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt?

Jede Pflegesituation ist anders. In einem kostenfreien Videogespräch gehen wir Ihre Situation gemeinsam durch und ich sage Ihnen konkret, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie beantragen. Das läuft komplett digital und deutschlandweit – egal ob Sie in Hamburg oder im Allgäu wohnen, ich bin in wenigen Minuten bei Ihnen am Bildschirm.