Was steht mir bei welchem Pflegegrad zu?
Hier finden Sie alle Leistungen der Pflegekasse mit den aktuellen Beträgen, in verständlichem Deutsch und ohne Paragrafen-Kauderwelsch.
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- Deutschlandweit per Video
- Ohne Verpflichtung
Wo stehen Sie?
Entscheidend ist keine Diagnose, sondern ein Punktwert zwischen 0 und 100. Ziehen Sie den Regler – oder rechnen Sie Ihre eigenen Punkte aus.
Pflegegrad 2347 € Pflegegeld796 € Sachleistungim Monat
53 Fragen · rund 4 Minuten · anonym
Was steht mir konkret zu?
Wählen Sie Ihren Pflegegrad – Sie sehen sofort, welche Leistungen Sie nutzen können und worauf es dabei ankommt.
Pflegegrad 1: der unterschätzte Einstieg
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Es gibt zwar kein Pflegegeld, trotzdem kommen über 200 € an Leistungen im Monat zusammen – die viele gar nicht abrufen.
- Entlastungsbetrag131 € im Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)42 € im Monat
- Hausnotruf27 € im Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Maßnahme
- Beratungsbesuch zu Hausefreiwillig, halbjährlich
- Pflegekurse für Angehörigekostenfrei
- Zuschuss im Pflegeheim131 € im Monat
- Pflegegeld und Sachleistungenin PG 1 nicht vorgesehen
Mein Tipp: Pflegebox und Hausnotruf zusammen sind rund 69 € im Monat wert und kosten Sie nichts. Beides läuft über einen kurzen Antrag bei der Pflegekasse – nicht genutzte Monate verfallen allerdings.
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3 Beispiele aus der Praxis
Zahlen aus einer Tabelle sind das eine. Hier sehen Sie, was in typischen Situationen tatsächlich zusammenkommt – alle Beispiele sind frei erfunden, die Beträge sind echt.
Ehepaar, 81 und 78 – er hat Pflegegrad 1, sie hilft im Alltag
- Entlastungsbetrag131 €
- Pflegebox42 €
- Hausnotruf27 €
Dazu einmalig bis zu 4.180 € für den barrierefreien Umbau der Dusche.
Frau K., 79, lebt allein und wird von der Nachbarin unterstützt
- Pflegegeld347 €
- Entlastungsbetrag131 €
- Pflegebox42 €
- Hausnotruf27 €
Zusätzlich stehen ihr 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Herr M., 84 – die Tochter pflegt, der Pflegedienst kommt zweimal die Woche
- Pflegesachleistung, zur Hälfte genutzt748 €
- Anteiliges Pflegegeld (50 %)300 €
- Entlastungsbetrag131 €
- Pflegebox42 €
Das ist die Kombinationsleistung: Pflegedienst und Pflegegeld schließen sich nicht aus.
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Die Leistungen der Pflegekasse im Detail
Was steckt hinter den Begriffen, wer bekommt was, und worauf müssen Sie achten? Tippen Sie eine Leistung an, um die Details zu lesen.
Leistungen für pflegende AngehörigePflegekurse, Rentenpunkte, Auszeiten
Pflegekurse und Schulungen zu Hause sind für Angehörige kostenfrei – auch online. Wer mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt zudem Rentenbeiträge von der Pflegekasse.
Kommt es zu einer akuten Situation, können Berufstätige bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben und dafür Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
Pflegegeld347 bis 990 € im Monat
Das Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es wird auf Ihr Konto überwiesen und Sie dürfen frei darüber verfügen – die Kasse verlangt keine Belege.
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Ab Pflegegrad 2 gehört dazu auch der verpflichtende Beratungsbesuch.
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden: Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Sachleistung und erhalten den Rest anteilig als Pflegegeld.
Pflegesachleistungen796 bis 2.299 € im Monat
Damit bezahlen Sie einen ambulanten Pflegedienst, der zu Ihnen nach Hause kommt – für Körperpflege, Medikamentengabe oder hauswirtschaftliche Hilfe. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, Sie bekommen kein Geld auf die Hand.
Nutzen Sie den Betrag nicht vollständig, verfällt der Rest am Monatsende. Genau deshalb lohnt es sich, den Bedarf einmal sauber durchzurechnen.
Entlastungsbetrag131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag ist die einzige größere Geldleistung, die es bereits bei Pflegegrad 1 gibt. Sie können ihn für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung, eine Haushaltshilfe oder für Tages- und Kurzzeitpflege einsetzen.
Ausgezahlt wird er nicht: Sie reichen die Rechnung des anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein und bekommen den Betrag erstattet.
Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden. Danach verfallen sie – pro Jahr sind das immerhin 1.572 €.
Entlastungsbudget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2
Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld einsetzen – das umständliche Hin- und Herrechnen zwischen zwei Töpfen fällt weg.
Verhinderungspflege bedeutet: Die Pflegeperson fällt aus, ist krank oder im Urlaub, und eine Ersatzkraft übernimmt – bis zu acht Wochen im Jahr. Währenddessen läuft Ihr Pflegegeld zur Hälfte weiter. Kurzzeitpflege meint die vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen: Der Anspruch besteht, sobald der Pflegegrad anerkannt ist.
Tages- und Nachtpflege796 bis 2.299 € im Monat, zusätzlich
Bei der teilstationären Pflege wird die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und ansonsten zu Hause gepflegt. Fahrdienst inklusive.
Das Beste daran: Dieser Betrag kommt zusätzlich zum Pflegegeld und zur Sachleistung – er wird nicht gegengerechnet. Viele Familien nutzen die Tagespflege deshalb als Entlastung an zwei bis drei Tagen pro Woche.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)42 € im Monat, ab Pflegegrad 1
Handschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mund-Nasen-Schutz, Schutzschürzen und Fingerlinge: Diese Verbrauchsprodukte zahlt die Pflegekasse mit bis zu 42 € monatlich – ohne Rezept und ohne Zuzahlung.
Geliefert wird bequem nach Hause. Wichtig: Nicht genutzte Monate lassen sich nicht nachholen. Jeder Monat ohne Box ist Geld, das bei der Pflegekasse bleibt.
Mehr zur PflegeboxPflegebox direkt zusammenstellen (Werbung)Hausnotruf27 € im Monat, ab Pflegegrad 1
Ein Sender am Handgelenk oder um den Hals verbindet Sie auf Knopfdruck mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Auf Wunsch werden zuerst Angehörige oder Nachbarn informiert.
Die Pflegekasse zahlt seit April 2026 monatlich 27 € an den Anbieter – beim Basispaket eines Vertragsanbieters bleibt für Sie in der Regel nichts übrig. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad und Sie sind größtenteils allein zu Hause.
Mehr zum HausnotrufHausnotruf direkt beantragen (Werbung)Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Maßnahme
Barrierefreie Dusche, Treppenlift, Rampe, verbreiterte Türen, Haltegriffe: Wenn ein Umbau die Pflege zu Hause erleichtert oder überhaupt erst möglich macht, beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.180 €.
Der Zuschuss gilt je Maßnahme, nicht einmalig im Leben. Ändert sich die Pflegesituation später deutlich, können Sie erneut beantragen. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, erhöht sich der Betrag.
Wichtig: Erst beantragen, dann bauen. Wer vorher loslegt, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.
Umwandlungsanspruch: Sachleistung in Betreuung tauschenbis zu 40 % der Sachleistung
Wenn Sie den ambulanten Pflegedienst nicht vollständig ausschöpfen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent des übrigen Sachleistungsbetrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln – also in Betreuung, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe.
Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598 € im Monat, zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Diese Möglichkeit kennen die wenigsten, dabei ist sie für viele Familien der größte Hebel.
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XIkostenfrei, halbjährlich
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause nachweisen. Seit Januar 2026 gilt einheitlich: einmal pro Halbjahr, auch bei Pflegegrad 4 und 5. Vorher war dort ein Termin pro Quartal vorgeschrieben.
Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig, aber genauso kostenfrei.
Wird der Nachweis nicht erbracht, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Der Termin ist übrigens keine Kontrolle, sondern Ihre Gelegenheit, Fragen loszuwerden.
Mehr zum BeratungsbesuchVollstationäre Pflege im Heim131 bis 2.096 € im Monat
Zieht die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim, übernimmt die Pflegekasse einen festen Anteil der Pflegekosten. Den Rest, Unterkunft und Verpflegung zahlen Bewohner selbst.
Zusätzlich gibt es den Leistungszuschlag, der mit der Wohndauer steigt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr.
Das hat sich zuletzt geändert
Die Pflegeversicherung wird laufend angepasst. Diese Punkte sind neu – und werden in vielen älteren Ratgebern im Netz noch falsch dargestellt.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Pflegegrad 2 erst ab 30 statt 27 Punkten beginnt und Pflegegeld, Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in einem Entlastungsbudget aufgehen (Pflegegrad 2: 386 €, 3: 638 €, 4: 889 €, 5: 1.079 €). Beschlossen ist davon noch nichts. Alle Beträge auf dieser Seite sind die heute geltenden. Mehr dazu unter Pflegegrad beantragen.
Auch bei Pflegegrad 4 und 5 genügt jetzt ein Termin pro Halbjahr statt bisher einer pro Quartal.
Die Pflegekasse zahlt 27 € im Monat statt bisher 25,50 €.
3.539 € im Jahr, frei zwischen beiden Leistungen aufteilbar. Verhinderungspflege ist auf acht Wochen verlängert, die frühere Wartezeit von sechs Monaten entfällt.
Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag wurden angehoben – die Beträge auf dieser Seite sind die aktuellen.
Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden
Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?
Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 noch nicht, dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, die Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln für 42 € monatlich, einen Zuschuss zum Hausnotruf von 27 €, bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie kostenfreie Pflegekurse und Beratung. Zusammengerechnet sind das über 200 € im Monat, die viele gar nicht abrufen.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich 2026?
Bei Pflegegrad 2 sind es 347 €, bei Pflegegrad 3 599 €, bei Pflegegrad 4 800 € und bei Pflegegrad 5 990 € im Monat. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere Privatpersonen sichergestellt ist.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Nutzen Sie zum Beispiel die Hälfte des Sachleistungsbetrags für den Pflegedienst, bekommen Sie die andere Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt. Die Aufteilung können Sie an Ihren Alltag anpassen.
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, aber auch für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege oder zusätzliche Leistungen des Pflegedienstes. Bar ausgezahlt wird er nicht – Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommen sie erstattet.
Verfallen Leistungen, die ich nicht nutze?
Das ist unterschiedlich. Der Sachleistungsbetrag und die Pflegebox verfallen am Monatsende. Der Entlastungsbetrag sammelt sich an und kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt für das Kalenderjahr.
Wie oft muss der Beratungsbesuch nach § 37.3 stattfinden?
Seit Januar 2026 einheitlich einmal pro Halbjahr – auch bei Pflegegrad 4 und 5, wo vorher ein Termin pro Quartal vorgeschrieben war. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig. Wer Pflegegeld bezieht und den Nachweis nicht erbringt, riskiert eine Kürzung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld ist Geld auf Ihr Konto, wenn Angehörige oder Bekannte pflegen – Sie müssen keine Belege vorlegen. Die Pflegesachleistung ist dagegen ein Budget für einen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Die Sachleistung ist deutlich höher, kommt aber nie als Bargeld bei Ihnen an.
Wie bekomme ich einen höheren Pflegegrad?
Mit einem formlosen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Entscheidend ist, dass der Alltag realistisch geschildert wird – viele stellen sich im Termin besser dar, als es ihrem Alltag entspricht, und verlieren dadurch Punkte. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft enorm.
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person erhält, ist steuerfrei. Auch die Weitergabe an pflegende Angehörige bleibt in der Regel steuerfrei, solange es sich um eine sittliche Pflicht handelt und keine erwerbsmäßige Pflege daraus wird. Das ist allerdings keine Steuerberatung – im Zweifel fragen Sie bitte Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
Was kostet mich Ihre Beratung?
Nichts. Meine Beratung ist für Sie kostenfrei. Entscheiden Sie sich für eine Pflegebox oder einen Hausnotruf, erhalte ich von den Anbietern eine Aufwandsentschädigung. Ihre gesetzlichen Ansprüche verringern sich dadurch nicht.
Unsicher, was in Ihrem Fall gilt?
Jede Pflegesituation ist anders. In einem kostenfreien Videogespräch gehen wir Ihre Situation gemeinsam durch und ich sage Ihnen konkret, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie beantragen. Das läuft komplett digital und deutschlandweit – egal ob Sie in Hamburg oder im Allgäu wohnen, ich bin in wenigen Minuten bei Ihnen am Bildschirm.
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jeder Betrag auf dieser Seite ist gegen den Gesetzestext und gegen unabhängige Fachquellen geprüft. Hier steht, welche das sind – damit Sie jede Zahl selbst nachschlagen können.
- 1§ 37 SGB XI – Pflegegeld
Belegt die Pflegegeldbeträge von 347, 599, 800 und 990 Euro sowie den Beratungsbesuch nach Absatz 3.
gesetze-im-internet.de - 2§ 36 SGB XI – Pflegesachleistung
Belegt die Sachleistungsbeträge von 796 bis 2.299 Euro im Monat.
gesetze-im-internet.de - 3§ 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
Belegt die 131 Euro im Monat, die schon ab Pflegegrad 1 zustehen.
gesetze-im-internet.de - 4§ 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag
Belegt das Entlastungsbudget von 3.539 Euro im Jahr ab Pflegegrad 2, gültig seit dem 1. Juli 2025, und die acht Wochen Verhinderungspflege.
gesetze-im-internet.de - 5§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Belegt die 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für den Umbau.
gesetze-im-internet.de - 6§ 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege
Belegt die Leistungsbeträge im Pflegeheim von 131 bis 2.096 Euro im Monat.
gesetze-im-internet.de - 7§ 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
Belegt die Punktbereiche der fünf Pflegegrade, etwa 12,5 bis unter 27 Punkte für Pflegegrad 1.
gesetze-im-internet.de - 8betanet: Pflegegeld der Pflegeversicherung
Unabhängige Fachdatenbank des beta Instituts, gegengeprüft für die Pflegegeldbeträge.
betanet.de - 9betanet: Entlastungsbetrag
Gegengeprüft für die 131 Euro und die zulässigen Verwendungszwecke.
betanet.de - 10betanet: Gemeinsamer Jahresbetrag
Gegengeprüft für die 3.539 Euro, den Start zum 1. Juli 2025 und die Dauer der Verhinderungspflege.
betanet.de - 11betanet: Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad
Übersichtstabelle aller Leistungsbeträge, als Gegenprobe zur Tabelle auf dieser Seite.
betanet.de - 12GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe Hausnotruf
Belegt den monatlichen Zuschuss von 27,00 Euro netto zum Hausnotruf.
gkv-spitzenverband.de