Der Zuschuss im Überblick: 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau
Wenn das Bad zur Stolperfalle wird oder die Treppe nicht mehr zu schaffen ist, muss nicht sofort ein Heimplatz her. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an Umbauten, die das Wohnen zu Hause wieder möglich machen. Geregelt ist das in § 40 Absatz 4 SGB XI – unter dem sperrigen Namen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Die Kasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Anders als bei der Pflegebox ist das kein monatlicher Betrag, sondern ein einmaliger Zuschuss für ein konkretes Vorhaben – der sich unter bestimmten Umständen aber wiederholen lässt.
- Der Umbau muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person wiederherstellen
- Bereits Pflegegrad 1 genügt – ein höherer Grad bringt keinen höheren Zuschuss
- Gefördert wird die Wohnung, in der die pflegebedürftige Person tatsächlich lebt – ob Eigentum oder Miete, spielt keine Rolle
- Der Zuschuss ist zweckgebunden: Er wird gegen Rechnung ausgezahlt, nicht pauschal überwiesen
- Auch Kosten für ein Gutachten und die Anfahrt des Handwerkers zählen zur Maßnahme
Noch kein Pflegegrad? Dann führt der Weg zuerst über den Antrag bei der Pflegekasse – ohne anerkannten Grad gibt es keinen Zuschuss, auch nicht rückwirkend.