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Wohnen ohne Hindernisse

Umbauen mit Pflegegrad: 4.180 Euro von der Kasse

Bodengleiche Dusche, Treppenlift, breitere Türen, Rampe vor der Haustür: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Entscheidend ist die Reihenfolge – das Geld gibt es nur, wenn der Antrag vor dem ersten Handwerkertermin gestellt wird.

  • 4.180 €je Maßnahme und Person
  • ab PG 1Anspruch besteht
  • 16.720 €wenn vier Pflegebedürftige zusammenwohnen

Stand der Angaben: 23. August 2026Neu: Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an. Der Weg über die Pflegekasse bleibt davon unberührt.

Der Zuschuss im Überblick: 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau

Wenn das Bad zur Stolperfalle wird oder die Treppe nicht mehr zu schaffen ist, muss nicht sofort ein Heimplatz her. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an Umbauten, die das Wohnen zu Hause wieder möglich machen. Geregelt ist das in § 40 Absatz 4 SGB XI – unter dem sperrigen Namen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Die Kasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Anders als bei der Pflegebox ist das kein monatlicher Betrag, sondern ein einmaliger Zuschuss für ein konkretes Vorhaben – der sich unter bestimmten Umständen aber wiederholen lässt.

  • Der Umbau muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person wiederherstellen
  • Bereits Pflegegrad 1 genügt – ein höherer Grad bringt keinen höheren Zuschuss
  • Gefördert wird die Wohnung, in der die pflegebedürftige Person tatsächlich lebt – ob Eigentum oder Miete, spielt keine Rolle
  • Der Zuschuss ist zweckgebunden: Er wird gegen Rechnung ausgezahlt, nicht pauschal überwiesen
  • Auch Kosten für ein Gutachten und die Anfahrt des Handwerkers zählen zur Maßnahme

Noch kein Pflegegrad? Dann führt der Weg zuerst über den Antrag bei der Pflegekasse – ohne anerkannten Grad gibt es keinen Zuschuss, auch nicht rückwirkend.

Eine Maßnahme heißt: alles auf einmal

Der teuerste Irrtum bei diesem Zuschuss: Viele beantragen zuerst die Dusche und ein halbes Jahr später den Treppenlift, in der Hoffnung auf zweimal 4.180 Euro. So funktioniert es nicht.

Als eine Maßnahme gilt alles, was zum Zeitpunkt der Bewilligung gleichzeitig erforderlich ist – auch wenn es verschiedene Räume betrifft und verschiedene Gewerke ausführen. Dusche, Türverbreiterung und Haltegriffe zusammen sind ein Vorgang mit einem Höchstbetrag.

  • Nehmen Sie alles in den Antrag auf, was in den nächsten Monaten ohnehin ansteht
  • Mehrere Kostenvoranschläge in einem Antrag sind ausdrücklich erlaubt
  • Ein zweiter Zuschuss ist möglich, wenn sich die Pflegesituation später wesentlich ändert – etwa nach einem Schlaganfall oder bei einem höheren Pflegegrad
  • Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, zählen für jeden eigene 4.180 Euro, gedeckelt bei 16.720 Euro je Maßnahme

Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen in einer Wohngemeinschaft wird der Höchstbetrag anteilig auf die beteiligten Kassen verteilt. Für Pflege-WGs ist das der Hebel, mit dem sich ein größerer Umbau überhaupt stemmen lässt.

Was gefördert wird – von der Rampe bis zum Umzug

Eine abschließende Liste gibt es nicht, und das ist gut so: Entscheidend ist, ob der Umbau die Pflege im Einzelfall erleichtert. Diese Maßnahmen werden in der Praxis am häufigsten bewilligt.

  • Bad: bodengleiche Dusche, Wannentür oder Wannenlift, unterfahrbares Waschbecken, Haltegriffe, erhöhtes WC
  • Wege in der Wohnung: Türverbreiterungen, Schwellen entfernen, rutschfeste Böden, feste Handläufe
  • Stockwerke überwinden: Treppenlift, Plattformlift, Hublift, Rampe am Hauseingang
  • Fest verbaute Technik: elektrischer Türöffner, Gegensprechanlage, absenkbare Küchenzeile, Lichtschalter in erreichbarer Höhe
  • Bei Weglaufgefährdung: gesicherte Türen und Fenster
  • Umzug: Zieht die pflegebedürftige Person in eine besser geeignete Wohnung, können auch die Umzugskosten bezuschusst werden

Nicht gefördert wird, was nicht fest zur Wohnung gehört. Ein Rollator, ein Pflegebett oder ein Duschhocker sind Pflegehilfsmittel und laufen über einen anderen Topf – ebenso wie die Pflegebox mit 42 Euro im Monat und der Hausnotruf für 27 Euro im Monat, die Ihnen mit demselben Pflegegrad zusätzlich zustehen.

Zur Miete wohnen: Was der Vermieter sagen muss

Zur Miete zu wohnen schließt den Zuschuss nicht aus. Die Pflegekasse fragt nicht nach dem Eigentum, sondern danach, ob der Umbau nötig ist. Rechtlich brauchen Sie aber die Zustimmung des Vermieters, sobald in die Bausubstanz eingegriffen wird.

  • Kleine Anpassungen wie Haltegriffe oder eine Schwellenrampe können Mieter meist ohne Rücksprache anbringen
  • Bei Dusche, Türverbreiterung oder Treppenlift ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters nötig
  • Nach § 554 BGB können Mieter barrierefreie Umbauten verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben – der Vermieter darf nur bei überwiegendem eigenem Interesse ablehnen
  • Im Gegenzug darf er verlangen, dass der ursprüngliche Zustand beim Auszug wiederhergestellt wird, und dafür eine Sicherheit fordern
  • In einer Eigentümergemeinschaft braucht es für Umbauten am Gemeinschaftseigentum, etwa im Treppenhaus, einen Beschluss der Versammlung

Holen Sie die Zustimmung ein, bevor Sie den Antrag stellen. Die Kasse fragt danach – und ohne sie steht die Bewilligung auf wackligem Grund.

Was es neben der Pflegekasse noch gibt – und was 2026 weggefallen ist

Lange war die Kombination aus Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Zuschuss der Standardweg. Dieser zweite Topf ist derzeit zu.

  • KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung: Die Bundesmittel sind ausgeschöpft, seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr an. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig
  • Der zinsverbilligte KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen steht weiterhin zur Verfügung – bis 50.000 Euro je Wohneinheit
  • Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Programme für barrierefreies Wohnen; die Wohnberatungsstelle Ihres Landkreises kennt sie
  • Bei kleinem Einkommen kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege nach SGB XII einspringen
  • Was Sie selbst tragen, lässt sich unter Umständen steuerlich geltend machen – als außergewöhnliche Belastung oder über den Handwerkerbonus nach § 35a EStG

Wichtig bei jeder Kombination: getrennte Rechnungen. Zwei Förderungen dürfen nicht denselben Rechnungsposten abdecken.

Bevor der erste Handwerker kommt

Wir gehen Ihren Umbau gemeinsam durch

In der kostenfreien Videoberatung schauen wir, was in Ihrer Wohnung nötig ist, was die Kasse davon trägt und wie der Antrag formuliert sein muss, damit er durchgeht.

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Was die üblichen Umbauten kosten – und wie weit 4.180 Euro reichen

Bei kleineren Anpassungen trägt die Pflegekasse in der Regel alles. Erst bei Bad und Treppenlift bleibt ein Eigenanteil – auch dann lohnt sich der Antrag, denn 4.180 Euro sind selten der kleinere Teil der Rechnung.

Typische Umbaumaßnahmen mit Kostenspannen und der Reichweite des Pflegekassen-Zuschusses
MaßnahmeTypische KostenVom Zuschuss gedeckt
Haltegriffe im Bad, fachgerecht montiert150 bis 400 €vollständig
Schwellen entfernen, kleine Rampe am Eingang300 bis 1.500 €vollständig
Rutschfester Bodenbelag in Bad und Flur800 bis 2.500 €in der Regel vollständig
Tür nachträglich in die Badewanne einsetzen1.500 bis 3.000 €meist vollständig
Türverbreiterung, je Tür800 bis 2.000 €vollständig, solange der Höchstbetrag reicht
Elektrischer Türöffner oder Gegensprechanlage500 bis 2.500 €meist vollständig
Bodengleiche Dusche statt Badewanne6.000 bis 15.000 €Teilbetrag, Rest privat
Sitzlift für eine gerade Treppe3.500 bis 8.000 €Teilbetrag, bei günstigen Modellen fast alles
Kurvenlift für eine gewendelte Treppe7.500 bis 17.000 €Teilbetrag, Rest privat
Plattformlift für den Rollstuhl9.000 bis 25.000 €Teilbetrag, Rest privat
Umzug in eine barrierearme Wohnung1.500 bis 4.000 €im Einzelfall, wenn der Umzug die Pflege erheblich erleichtert
Schritt für Schritt

So beantragen Sie den Umbau-Zuschuss

Zwischen Antrag und fertigem Umbau liegen meist zwei bis vier Monate – der größere Teil davon sind Handwerkertermine, nicht Kassenbearbeitung. Wenn Sie die Reihenfolge einhalten, ist der Weg unkompliziert.

  1. 1

    Pflegegrad sichern

    Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss – Pflegegrad 1 genügt aber bereits. Liegt noch keiner vor, beantragen Sie ihn formlos bei der Pflegekasse. Wer den Umbau ohnehin plant, sollte diesen Schritt nicht aufschieben: Die Begutachtung dauert ihre Zeit.

  2. 2

    Den gesamten Bedarf zusammenstellen

    Gehen Sie die Wohnung einmal in Ruhe durch und notieren Sie alles, was in absehbarer Zeit ansteht – nicht nur das Dringendste. Weil alles zusammen als eine Maßnahme gilt, ist das Ihre einzige Gelegenheit, den Höchstbetrag voll auszuschöpfen. Kostenlose Wohnberatungsstellen der Landkreise helfen dabei.

  3. 3

    Kostenvoranschläge einholen – aber nichts beauftragen

    Lassen Sie sich von Handwerksbetrieben schriftliche Angebote geben. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und schadet dem Antrag nicht. Ein unterschriebener Auftrag oder eine Anzahlung dagegen schon – damit gilt die Maßnahme als begonnen.

  4. 4

    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Der Antrag ist formlos möglich, die meisten Kassen haben aber ein Formular. Hinein gehören: Was gebaut werden soll, warum es nötig ist, die Kostenvoranschläge und – bei Mietwohnungen – die Zustimmung des Vermieters. Beschreiben Sie den Alltag konkret: Was geht heute nicht mehr, und was wäre nach dem Umbau wieder möglich?

  5. 5

    Begutachtung abwarten

    Häufig schaut sich der Medizinische Dienst oder eine Pflegefachperson die Wohnung an. Bereiten Sie den Termin vor: Zeigen Sie die Stelle, an der gestürzt wurde, und die Tür, durch die der Rollator nicht passt. Nach § 40 Abs. 7 SGB XI muss die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Begutachtung innerhalb von fünf Wochen.

  6. 6

    Erst nach dem Bescheid bauen lassen

    Liegt die Bewilligung vor, beauftragen Sie die Betriebe. Halten Sie sich an das, was bewilligt wurde – wer nachträglich erweitert, sollte das der Kasse vorher mitteilen. Nach Abschluss reichen Sie die Rechnungen ein, danach wird der Zuschuss überwiesen.

  7. 7

    Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

    Dafür haben Sie einen Monat ab Zugang des Bescheids. Ein sachlicher Widerspruch genügt, ergänzt um das, was im Erstantrag zu kurz kam: ärztliche Einschätzung, Sturzprotokoll, Fotos der Barriere. Viele Ablehnungen beruhen darauf, dass die Notwendigkeit nicht deutlich genug beschrieben war.

Unsicher, wie Sie den Antrag begründen?

Genau daran scheitern die meisten Anträge. In der kostenfreien Videoberatung formulieren wir gemeinsam, warum der Umbau in Ihrem Fall notwendig ist.

Was Ihnen sonst noch zusteht

Mit demselben Pflegegrad stehen Ihnen monatlich 42 Euro für Pflegehilfsmittel und 27 Euro für den Hausnotruf zu. Die Übersicht zeigt alle Leistungen Ihres Grades auf einen Blick.

Häufige Fragen

Fragen zum Umbau-Zuschuss

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse den Umbau?

Bereits ab Pflegegrad 1. Ein höherer Pflegegrad bringt keinen höheren Zuschuss – der Höchstbetrag von 4.180 Euro gilt für alle Pflegegrade gleichermaßen. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es dagegen nichts.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, zählt für jeden ein eigener Anspruch, insgesamt jedoch höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Der Betrag gilt seit Januar 2025; davor waren es 4.000 Euro.

Bekomme ich den Zuschuss nur einmal im Leben?

Nein. Ein weiterer Zuschuss ist möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert und deshalb neue Umbauten nötig werden – etwa nach einem Schlaganfall oder wenn aus dem Rollator ein Rollstuhl wird. Was Sie dagegen nicht können: ein ohnehin geplantes Vorhaben in mehrere Anträge aufteilen.

Muss ich den Antrag wirklich vor dem Umbau stellen?

Ja, und das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Maßnahmen, die bei Antragseingang bereits begonnen haben, werden nicht bezuschusst. Kostenvoranschläge einholen ist unproblematisch – unterschreiben oder anzahlen dagegen nicht.

Gibt es den Zuschuss auch in einer Mietwohnung?

Ja. Die Pflegekasse fördert die Wohnung, in der die pflegebedürftige Person lebt, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Sobald in die Bausubstanz eingegriffen wird, brauchen Sie allerdings die schriftliche Zustimmung des Vermieters – holen Sie sie vor dem Antrag ein.

Zahlt die Kasse einen Treppenlift komplett?

In aller Regel nicht. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kann mit 3.500 bis 8.000 Euro nahe am Höchstbetrag liegen, ein Kurven- oder Plattformlift liegt deutlich darüber. Die 4.180 Euro decken dann einen Teil, den Rest tragen Sie selbst oder über weitere Förderwege.

Werden auch Umzugskosten übernommen?

Im Einzelfall ja. Wenn der Umzug in eine barrierearme Wohnung die Pflege erheblich erleichtert – etwa vom dritten Stock ohne Aufzug ins Erdgeschoss – kann die Kasse die Umzugskosten aus demselben Topf bezuschussen. Begründen Sie das im Antrag ausführlich.

Kann ich zusätzlich die KfW-Förderung nutzen?

Derzeit nicht als Zuschuss. Die Mittel für das Programm 455-B Barrierereduzierung sind ausgeschöpft, seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW dort keine Anträge mehr an. Der zinsverbilligte Kredit 159 steht weiter zur Verfügung. Sollte das Zuschussprogramm zurückkehren, gilt: getrennte Rechnungen, keine Doppelförderung derselben Position.

Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?

Nach § 40 Abs. 7 SGB XI drei Wochen, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson fünf Wochen. Entscheidet die Kasse nicht fristgerecht und nennt keinen hinreichenden Grund, gilt die Leistung als genehmigt.

Was tun, wenn die Kasse ablehnt?

Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Ergänzen Sie, was gefehlt hat: eine ärztliche Einschätzung, Fotos der Barriere, eine Schilderung konkreter Situationen im Alltag. Viele Ablehnungen beruhen nicht auf fehlendem Anspruch, sondern auf einer zu knappen Begründung.

Muss ich den Zuschuss versteuern?

Nein, Leistungen der Pflegeversicherung sind steuerfrei. Umgekehrt gilt: Wenn Sie den selbst getragenen Anteil steuerlich geltend machen, mindert der Zuschuss die absetzbaren Kosten. Ob sich der Abzug als außergewöhnliche Belastung oder über den Handwerkerbonus lohnt, klärt Ihr Steuerberater.

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Lars Redlich · Pflegeberatung

Ich berate Familien kostenfrei per Video zu Pflegegrad und Kassenleistungen. Beim Thema Umbau erlebe ich immer wieder denselben Fall: Die Handwerker waren schon da, und danach kommt die Frage nach dem Zuschuss. Diese Seite soll genau das verhindern.

Woher die Angaben stammen

Beträge, Fristen und der Stand der KfW-Förderung sind an den folgenden Quellen geprüft. Kostenangaben zu Umbauten sind Marktwerte und keine amtlichen Beträge – sie schwanken je nach Region und Bausubstanz erheblich.

  1. 1
    § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    Rechtsgrundlage für den Zuschuss: Höchstbetrag von 4.180 Euro je Maßnahme, 16.720 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung sowie die Entscheidungsfristen von drei beziehungsweise fünf Wochen samt Genehmigungsfiktion in Absatz 7.

    dejure.org
  2. 2
    Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung

    Bestätigt den Anspruch ab Pflegegrad 1, die Verteilung in Wohngemeinschaften und die Möglichkeit eines zweiten Zuschusses bei veränderter Pflegesituation.

    bundesgesundheitsministerium.de
  3. 3
    KfW: Antragstopp beim Zuschuss Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung

    Meldung vom 31. Juli 2026: Die Bundesmittel für das Programm 455-B sind ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Erteilte Zusagen bleiben gültig, der Kredit 159 steht weiter zur Verfügung.

    kfw.de
  4. 4
    betanet: Wohnumfeldverbesserung bei Pflegebedürftigkeit

    Übersicht der förderfähigen Maßnahmen, Antragstellung vor Beginn und Hinweis auf die nötige Zustimmung des Vermieters.

    betanet.de
  5. 5
    sozialversicherung-kompetent.de: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    Erläutert, dass alle zum Zeitpunkt der Bewilligung erforderlichen Einzelmaßnahmen als eine Maßnahme gelten – und wann ein Umzug bezuschusst werden kann.

    sozialversicherung-kompetent.de
  6. 6
    pflege.de: Treppenlift – Kosten und Zuschüsse

    Grundlage für die Preisspannen von Sitz-, Kurven- und Plattformliften in der Tabelle.

    pflege.de
  7. 7
    § 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz

    Anspruch von Mieterinnen und Mietern auf Zustimmung zu barrierefreien Umbauten und die Grenzen dieses Anspruchs.

    gesetze-im-internet.de