Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der Pflege zu Hause verbraucht werden und danach entsorgt werden müssen. Sie stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands in der Produktgruppe 54.
Davon zu unterscheiden sind technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf. Diese gehören zu den Produktgruppen 50 bis 53, werden meist leihweise überlassen und laufen über ein eigenes Antragsverfahren mit eigener Zuzahlungsregel.
Der Begriff Pflegebox ist keine gesetzliche Bezeichnung, sondern der Name, unter dem Anbieter diese Verbrauchsprodukte als monatliches Paket zusammenstellen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen.